Unsere amtlichen Dienstleistungen im Namen und im Auftrag der GTÜ
            
        
            
            
        
    
                
                
    
                
                    
                
                
                    
                
            
        
    
            
                
                
                    
                
                
                    
    
                
                
     	 		 			| Hauptuntersuchung inkl. Untersuchung Motormanagement und Abgasreinigungssystem (UMA) nach § 29 StVZO | 
 		 			| Änderungsabnahme nach § 19.3 StVZO | 
 		 			| Oldtimeruntersuchung nach § 23 StVZO | 
 		 			| Gasprüfungen (Campinggas) an Wohnwagen und Wohnmobilen nach DIN 1949 | 
 		 			| Technischer Dienst | 
 		 			| EU-Fahrzeug-Einzelgenehmigung gem. Artikel 44 VOC(EU) 2018/858 | 
 		 			| Nationale Fahrzeug-Einzelgenehmigung gem. Artikel 45 VO(EU) 2018/858 | 
 		 			| Vollgutachten nach § 21 StVZO Neu Für die Zulassung von Importfahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung ist in Deutschland ein „Vollgutachten“ erforderlich.Die Verordnung zur Öffnung des § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 22.03.2019 in Kraft getreten. Somit erhalten Sie dieses „Vollgutachten“ jetzt auch von den Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes der GTÜ.
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 		 			| Einzelabnahme nach § 19(2) StVZO i.V.m. § 21 StVZO Neu Fahrzeugumbauten oder individuelles Tuning erfordern eine besondere Abnahme sowie besondere Nachweise.Die Verordnung zur Öffnung des § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 22.03.2019 in Kraft getreten. Somit erhalten Sie Einzelabnahmen jetzt auch von den Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes der GTÜ.
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