Unsere amtlichen Dienstleistungen im Namen und im Auftrag der GTÜ
| Hauptuntersuchung inkl. Untersuchung Motormanagement und Abgasreinigungssystem (UMA) nach § 29 StVZO |
| Änderungsabnahme nach § 19.3 StVZO |
| Oldtimeruntersuchung nach § 23 StVZO |
| Gasprüfungen (Campinggas) an Wohnwagen und Wohnmobilen nach DIN 1949 |
| Technischer Dienst |
| EU-Fahrzeug-Einzelgenehmigung gem. Artikel 44 VOC(EU) 2018/858 |
| Nationale Fahrzeug-Einzelgenehmigung gem. Artikel 45 VO(EU) 2018/858 |
| Vollgutachten nach § 21 StVZO Neu Für die Zulassung von Importfahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung ist in Deutschland ein „Vollgutachten“ erforderlich. Die Verordnung zur Öffnung des § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 22.03.2019 in Kraft getreten. Somit erhalten Sie dieses „Vollgutachten“ jetzt auch von den Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes der GTÜ. |
| Einzelabnahme nach § 19(2) StVZO i.V.m. § 21 StVZO Neu Fahrzeugumbauten oder individuelles Tuning erfordern eine besondere Abnahme sowie besondere Nachweise. Die Verordnung zur Öffnung des § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 22.03.2019 in Kraft getreten. Somit erhalten Sie Einzelabnahmen jetzt auch von den Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes der GTÜ. |