Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind verbindliche Pflichten der Arbeitssicherheit und des Gesundheitschutzes am Arbeitsplatz. Sie gelten für jedes Unternehmen und jeden Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung.
Unsere Dienstleistungen im Bereich der Arbeitssicherheit:
Umfassende und unternehmensspezifische arbeitssicherheitstechnische Betreuung - auch für Kleinbetriebe
Gefährdungsbeurteilungen
Betriebsbegehungen gem. Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Mitarbeiterunterweisungen - Sicherheitsunterweisungen
Maßnahmenkonzepte zur Vermeidung von Unfällen
Für gewerblich tätige Kraftfahrer/-innen besteht eine gesetzliche Weiterbildungspflicht von fünf Tagen in fünf Jahren. Diese fünf Tage werden in folgende 5 Module aufgeteilt.
Modul 1: Eco-Training & Assistenzsysteme
1.1 | Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette |
1.2 | Kenntnis der technischen Merkmale und Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs |
1.3 | Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs |
Modul 2: Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber
2.1 | Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güter- oder Personenverkehr |
2.2 | Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr |
2.3 | Kenntnis der Vorschriften für den Personenverkehr |
Modul 3: Gefahrenwahrnehmung
1.2 | Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs |
1.5 | Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgāste |
1.6 | Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftomnibusses |
3.1 | Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle |
3.4 | Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung |
3.5 | Fähigkeiten zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen |
Modul 4: Schadensprävention
1.4 | Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung |
1.5 | Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste |
2.2 | Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr |
3.1 | Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle |
3.2 | Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen |
3.3 | Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen |
3.6 | Fähigkeiten zu einem Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt |
3.7 | Kenntnis des wirtschaftlichen Umfeldes des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung |
3.8 | Kenntnis des wirtschaftlichen Umfeldes des Personenverkehrs und der Marktordnung |
Die regelmäßige Teilnahme an den Weiterbildungsseminaren garantiert Ihnen die problemlose Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre. Bitte setzen Sie sich direkt mit unserem Ansprechpartner in Verbindung: M. Geißler (Email senden)
Marburg | |
06421 9253-0 | |
info@radeck-prussnat.de | |
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Frankenberg | |
06451 3036 | |
info.f@radeck-prussnat.de | |
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Biedenkopf | |
06461 5847 | |
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Bad Berleburg | |
02751 2084 | |
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Stadtallendorf | |
06428 4112 | |
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