Technischer Dienst

Der Technische Dienst der GTÜ wurde 2009 vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als Prüflaboratorium nach DIN EN ISO/IEC 17025 und 17020 für Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten akkreditiert bzw. benannt.
Den genauen Benennungsumfang des Technischen Dienstes der GTÜ können Sie der KBA-Webseite (Externer Link) entnehmen.

Gerne senden wir Ihnen den Umfang auch auf Anfrage zu.

Diese Leistungen kann Ihnen unser Ingenieurbüro im Verbund mit dem GTÜ-Netzwerk
anbieten.

Neu BEGUTACHTUNG NACH § 21 StVZO - "VOLLGUTACHTEN"
Für die Zulassung von Importfahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung ist in Deutschland ein „Vollgutachten“ erforderlich.
Die Verordnung zur Öffnung des § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 22.03.2019 in Kraft getreten. Somit erhalten Sie dieses „Vollgutachten“ jetzt auch von den Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes der GTÜ.

Neu "EINZELABNAHME" NACH § 19(2) StVZO i.V.m. § 21 StVZO
Fahrzeugumbauten oder individuelles Tuning erfordern eine besondere Abnahme sowie besondere Nachweise.
Die Verordnung zur Öffnung des § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 22.03.2019 in Kraft getreten. Somit erhalten Sie Einzelabnahmen jetzt auch von den Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes der GTÜ.

Einzelgenehmigungen nach Artikel 44/45 VO(EU) 2018/858

Sie sind Hersteller oder Importeur von Nutzfahrzeugen, PKWs oder Anhängern?

Sie vervollständigen die Fahrzeuge in einem weiteren Produktionsschritt und brauchen eine Genehmigung dafür?
Wir, als Unterschriftsberechtige des Technischen Dienstes, unterstützen Sie im Namen der GTÜ gerne bei der Gutachtenerstellung, damit Sie Ihr Fahrzeug bei einer Zulassungsstelle in Ihrer Nähe genehmigen lassen können.

Nationale und internationale Genehmigungen

Sie wollen eine ganze Fahrzeugserie auf Europas Straßen zulassen und brauchen dafür eine Genehmigung nach EG- oder ECE-Vorschriften?

Wir beraten und unterstützen Sie bei den Themen:

Anfangsbewertung beim KBA oder bei der SNCH
Homologation (Prüfen von Fahrzeugen und Erstellen von Herstellerdokumentationen)
ADR – Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen für Fahrzeuge zur Beförderung bestimmter gefährlicher Güter
Gesamtbetriebserlaubnis für Fahrzeuge der Klasse M, N, O (2007/46/EG), L(2002/24/EG und VO (EU) 168/2013) und lof-Zugmaschinen (2203/37/EG und VO (EU) 167/2013)
Genehmigung für Systeme, Bauteile, selbständige technische Einheiten
Teilegutachten (z.B. Tieferlegungen, Sportauspuffanlagen, Spoiler)
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Fahrzeugteile (z.B. Sonderräder, Windschilder)

Wir erstellen den Prüfbericht zur Genehmigung Ihres Fahrzeuges oder Ihrer Fahrzeugteile,
organisieren für Sie alle relevanten Prüfungen und kommunizieren für Sie auch gerne mit den
Behörden.
Wir weisen Sie auf die Datenschutzbestimmungen des Technischen Dienstes hin, deren Inhalt Sie unter folgendem Link einsehen können:
www.gtue.de/datenschutz-td